Strafverteidigung
Auch Beschuldigte haben Rechte!
Sie haben das Recht zu schweigen! Kein Verdächtiger ist verpflichtet, eine Aussage zu machen! Besprechen Sie sich mit dem Verteidiger bevor Sie bei der Polizei ein einziges Wort sagen!
Nehmen Sie sofort Kontakt mit uns auf, wenn Sie telefonisch (oder, was selten vorkommt, schriftlich) zu einer Vernehmung "vorgeladen" werden.
Lassen Sie sich von der Polizei nicht überrumpeln!
Wir sehen uns den Polizeiakt ein, beraten Sie und nehmen dann an Ihrer Vernehmung teil. Wenn Sie Ihr Recht auf anwaltliche Vertretung von Anfang wahrnehmen, können wir Ihre Rechte bestmöglich wahren!