Scheidung

Es gibt viele Wege sich von seinem Ehepartner zu trennen. Wir gehen auf Ihre individuelle Situation ein und erarbeiten mit Ihnen die passende Lösung. Scheidungen erfolgen spätestens nach der zweiten oder dritten Gerichtsverhandlung im Einvernehmen. Wir sind dazu da, Ihre finanziellen Interessen durchzusetzen.

"Besitzstörung" wird of mit "Falschparken" verbunden.

Nicht nur dann, wenn eine Person unberichtigt auf ihrem Grundstück parkt, können Sie zum Mittel der Besitzströrungsklage greifen.

Besitzstörungklagen sind auch zwischen Ehegatten zulässig und stellen ein einfaches und schnelles Mittel dar, sich im Scheidungsstreit gegen unberechtige Eingriffe des Gegenübers zur Wehr zu setzen.

Besitzstörungen liegen etwa vor, wenn Ihr Ehegatte/In die Schlösser der gemeinsamen Wohnung austauscht, ohne Ihnen einen Schlüssel auszuhändigen, wenn Gebrauchgegenstände (z.B. Fernseher) ohne ihr Einverständnis aus der gemeinsamen Ehewohnung entfernt werden oder wenn Ihre Kleidungsstücke aus dem Kasten ausgeräumt und vor die gemeinsame Ehewohnung gestellt werden.

Aber auch gegen den/die "Liebhaber/In" der/die sich mit Ihrem Ehepartner/In im gemeinsamen Ehebett amüsierte, können Sie mittels Besitzstörungsklage vorgehen, da Sie Mitbesitzer des Ehebettes sind und der Benützung des gemeinsamen Ehebettes nicht zugestimmt haben (LGZ Wien 08.07.1981 42 R 590/81).

Da für  Besitzstörungsklagen sehr kurze, 30tägige Klagsfristen (ab Kenntnis von Störung und Störer) bestehen, empfiehlt es sich, umgehend nach erfolgter Störung Kontakt mit uns aufzunehmen.

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