Polizeirecht
Die Polizei darf nicht nach Gutdünken agieren. Ihr Verhalten ist gesetzlich im Detail vorgeschrieben.
Das Einschreiten der Polizei darf z.B. nicht als Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder der Hautfarbe, der nationalen oder ethnischen Herkunft, des religiösen Bekenntnisses oder der politischen Auffassung empfunden werden. Die Polizei muss bei ihrer Amtshandlung sachlich und unvoreingenommen bleiben.
Zwang (z.B. Abnahme des Führerscheins, Festnahme, Hausdurchsuchung) und die Abnahme von Fingerabdrücken, Speichel oder die Erstellung von Fotografien darf die Polizei nur in gesetzlich klar geregelten Fällen androhen und ausüben.
Missachtet die Polizei die ihr vorgeschriebenen Verhaltensregeln oder überschreitet sie ihre Befugnisse (z.B. rechtswidrige Abnahme von Fingerabdrücken, Speichel, Fotografien), können Sie rechtlich wirksam dagegen vorgehen. Die Frist für Beschwerden ist kurz und beginnt mit Beendigung des „rechtswidrigen Polizeieinsatzes.“ Wir empfehlen Ihnen daher, umgehen nach dem Polizeieinsatz Kontakt mit uns aufzunehmen.
Wurden Fingerabdrücke und Speichel abgenommen oder Fotos erstellt, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorlagen, erwirken wir für Sie die Löschung Ihrer Daten aus dem „Polizeicomputer“.