Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentums- und Mietrecht ist Kernkompetenz unserer Kanzlei.
Die Vertretung von Hausverwaltern, Wohnungseigentümern, Vermietern oder Mietern ist Garantie dafür, dass wir das Thema von allen Seiten kennen.
Beispiele:
Überprüfung von Mietverträgen, Betreibungen gegen säumige Mieter oder Wohnungseigentümer, Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen (Hausverwalter, Mieter), Geltendmachung von Mietzinsminderungsansprüchen, Aufkündigungs- und Räumungsverfahren.
Beispiel für eine Aufkündigung wegen Eigenbedarfs:
Einer Körperbehinderten gehört eine Kleinwohnung und angrenzend ein Einfamilienhaus. Das Einfamilienhaus hat sie seit Jahren an eine Familie mit teils erwachsenen Kindern vermietet. Aufgrund Verschlechterung ihrer Krankheit gibt sie die Wohnung auf und übersiedelt in ein Pflegeheim. Sie strebt aber eine Rückkehr in ihre Wohnung an, sobald sie eine private Pflege rund um die Uhr organisieren kann. Dazu benötigt sie jetzt einen Teil des vermieteten Einfamilienhauses, um ihre Pflegerinnen unterzubringen. Die Mieterin ist nicht bereit, eine andere Wohnung zu suchen, sondern besteht darauf, im Mietobjekt zu bleiben. Die Eigentümerin soll im Pflegeheim, wo sich diese nicht wohl fühlt, bleiben. Das Gericht erster Instanz (Bezirksgericht) gibt der von uns vertretenen Körperbehinderten recht und ordnet an, dass die Mieterin wegen Eigenbedarf der Vermieterin das Haus räumen muss. Es ist mit einer Berufung der Mieterin zu rechnen. Wir halten Sie auf dem Laufenden, ob dieses Urteil "hält".