Erben und Schenken
Sie wollen für eine geeignete Regelung nach Ihrem Tod sorgen?
Wir beraten Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und errichten für Sie ein Testament, das genau jene Situation herstellen wird, die sie sich für die Zeit nach ihrem Tod wünschen, und bewahren das Testament sicher für Sie auf.
Sie wollen Ihr Eigentum übertragen oder es noch nicht sofort „verschenken“, aber bereits festlegen, wer nach Ihrem Tod Eigentümer z.B. einer bestimmten Liegenschaft werden soll?
Durch einen Schenkungsvertrag übertragen Sie Ihr Eigentum noch zu Lebzeiten. Sollte es sich dabei um ihr Wohnhaus handeln, besteht die Möglichkeit sich vom Gescheknehmer ein lebenslängliches Wohnrecht einräumen zu lassen.
Die Schenkung auf den Todesfall stellt ein Mittelweg zwischen der Errichtung eines widerruflichen Testaments und einer Schenkung dar. Die Wirkung der Schenkung tritt erst mit dem Todesfall ein. Der Geschenkgeber ist an diese Schenkung jedoch gebunden. Er kann die Schenkung nicht mehr ohne Zustimmung des Geschenknehmers widerrufen.
Unabhängig davon was für Wünsche und Vorstellungen Sie haben, errichten wir für Sie ein individuelles auf Ihre Wünsche angepasstes Vertragswerk.