Cannabis und Führerschein
Gelegentlicher Cannabiskonsum – ohne Zusammenhang mit dem Lenken von Fahrzeugen - beeinträchtigt die gesundheitliche Lenkeignung ebenso wenig wie gelegentlicher Konsum von Alkohol ohne Zusammenhang mit dem Lenken von Fahrzeugen. Die Verpflichtung eines Fahrzeuglenkers, sich durch einen Arzt untersuchen zu lassen, schließt nicht die Verpflichtung ein, Harn abzugeben.
Diese Kernaussagen in zwei vor bereits ca 10 Jahren durch unsere Kanzlei erwirkten Urteile des Verwaltungsgerichtshofs waren für unsere Kanzlei die Basis, österreichweit ungerechtfertigte „Übergriffe“ von Führerscheinbehörden gegen gelegentliche Cannabisuser rechtlich auszuhebeln. Leider üben viele Führerscheinbehörden – auch große player wie zB das Verkehrsamt Graz oder das Verkehrsamt Wien – in punkto Führerscheinauflagen (zB Drogentests), Befristungen, Aufforderungsbescheide etc immer noch Willkür.
Wir sind d i e Spezialisten auf diesem Gebiet und vertreten bundesweit. Nicht selten zahlt der Staat am Schluss die Rechnung.
Genauere Informationen zum Thema Cannabis und Führerschein finden Sie auch auf den Seiten des Vereins für eine Legalisierung von Cannabis in Österreich (legalisieren.at). Wir betreuen die Rechtstexte.
Für Äußerungen und Rechtsmittel bestehen sehr kurze Fristen. Wenn die Frist vorbei ist, nützt alles Recht nichts. Kontaktieren Sie uns sofort nach Erhalt eines Schriftstücks. Wenn der Briefträger einen gelben Zettel hinterlegt, sofort am nächsten Tag abholen und Kontakt aufnehmen!