Bürgschaften
Den Bürgen sollst du würgen!
So die alten Germanen. Heute genießt der Bürge umfassenden Schutz.
Vor allem als Verbraucher = Konsument gegenüber der Bank. Wenn Sie Mitschuldner bzw. Bürge eines Darlehens sind und vor Unterzeichnung des Kredit- bzw. Bürgschaftsvertrages nicht ausreichend aufgeklärt wurden, helfen wir Ihnen dabei, sich zur Wehr zu setzen