Bürgschaften

Den Bürgen sollst du würgen!

So die alten Germanen. Heute genießt der Bürge umfassenden Schutz.

Vor allem als Verbraucher = Konsument gegenüber der Bank. Wenn Sie Mitschuldner bzw. Bürge eines Darlehens sind und vor Unterzeichnung des Kredit- bzw. Bürgschaftsvertrages nicht ausreichend aufgeklärt wurden, helfen wir Ihnen dabei, sich zur Wehr zu setzen

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